Der nachfolgende Brief wurde allen Stadtverordneten am 6. Februar 2013 zugeleitet.

Beginn der weitergeleiteten Nachricht

Sehr geehrter Herr Gerlach,

ich danke recht herzlich für die überlassenen Schriftstücke, v.a. das Schreiben von Herrn BM Burghardt. Seitens unseres Hauses sind die wesentlichen Aspekte allesamt vorgetragen und an unserer Einschätzung der Situation hat sich nichts geändert. Dies gilt auch hinsichtlich der seitens der Stadt vorgetragenen rechtlichen Bewertung. Unser Haus ist gemäß HDSchG § 4 die Denkmalfachbehörde des Landes Hessen und als solche der Obersten Denkmalschutzbehörde des Landes, der Ministerin für Wissenschaft und Kunst, als Fachbehörde nachgeordnet. Laut HDSchG § 4(2) obliegt explizit unserem Haus die Durchführung des Denkmalschutzes nach der Maßgabe eben dieses Gesetzes.

Das Trockenlegen des Mühlgrabens war ein nicht genehmigter Eingriff in ein Bodendenkmal gemäß HDSchG § 19 und stellt somit einen Verstoß gegen die Bestimmungen des § 16 HDSchG dar und mißachtet zudem den in Art. 62 der Hessischen Landesverfassung verankerten Schutz von Denkmälern der Kunst, der Geschichte und Kultur sowie der Landschaft. Angesichts des in gemeinsamen Absprachen erreichten Kompromisses und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Wiederbewässerung des Restmühlgrabens, haben wir von einer rechtlichen Verfolgung dieses Verstoßes entsprechend den Bestimmungen des HDSchG § 27 (Bußgeldbestimmungen) zunächst abgesehen. Nicht zuletzt in dem erwarteten gegenseitigen Vertrauen, dass jede Seite ihren Teil der erzielten Übereinkunft auch umsetzt. Unser Haus hat dies zeitnah in allen Punkten vollzogen, das möchte ich an dieser stelle noch einmal deutlich betonen, die Stadt Friedrichsdorf leider bisher nicht. Ein konsequentes, nachhaltiges Bemühen um Umsetzung der vereinbarten Punkte können wir leider nicht erkennen. Das ist für den Bodendenkmalschutz wie auch den Kulturlandschaftsschutz in Friedrichsdorf sehr bedauerlich.

Insofern würden wir es sehr begrüßen, wenn die Damen und Herren Stadtverordnete Ihrer bisherigen konsequenten Haltung zur Wiederbewässerung und der darin zum Ausdruck gebrachten kommunalen Verantwortung für das historische Erbe der Stadt Friedrichsdorf im Allgemeinen und dieses Bodendenkmal im Speziellen treu bleiben und den Magistrat auffordern, diese ihm erteilte Aufgabe nun endlich und mit Nachdruck umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Udo Recker

Stellvertretender Landesarchäologe

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